Unter Goldschmied 6
Domkontor, D-50667 Köln
Aktuelle Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt. In den letzten Monaten gab es mehrere bedeutende Änderungen und neue Urteile, die für Unternehmen und ihre Rechtsberater von großer Bedeutung sind.
1. Cum-Ex-Skandal
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde von Olearius, einem der Hauptakteure des Cum-Ex-Skandals, abgewiesen. Der ehemalige Chef einer Hamburger Privatbank sah sich durch den ersten Strafprozess im Cum-Ex-Skandal des LG Bonn 2020, bei welchem zwei Aktienhändler aus England verurteilt wurden, sowie dessen Bestätigung durch den BGH, vorverurteilt. Der EGMR (Urteil vom 17.09.2024 - 16678/22) bestätigte die rechtmäßige Verurteilung in Deutschland und stärkte die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität.
2. Dieselabgasaffäre
Ab Februar 2025 soll der Strafprozess gegen den ehemaligen Volkswagen-Manager Winterkorn im Rahmen der Dieselabgasaffäre fortgesetzt werden. Winterkorn wird gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Diese Verfahren stellen grundlegende Fragen zur Verantwortung von Führungskräften.
3. Korruptionsbekämpfung
Am 14. Juni 2024 reichten das Europäische Parlament und der Europäische Rat einen Entwurf für eine Korruptionsbekämpfungsrichtlinie ein. Diese zielt darauf ab, den europäischen Rechtsrahmen für Straftatbestände zu harmonisieren und Lücken in der Strafbarkeit zu schließen. Darüber hinaus soll ein einheitlicher Strafzumessungskatalog aufgestellt werden, welcher von den Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden muss. Compliance-Maßnahmen können sich hierbei strafmildernd auswirken.
4. Unzulässige Interessenwahrnehmung
Durch die Einführung des neuen § 108 f. StGB im Juni 2024 wird die unzulässige Interessenwahrnehmung strafbar gemacht. Dies soll Lücken schließen, wie sie im "Masken-Deal-Beschluss" des BGH (Beschluss des 3. Strafsenats vom 5.7.2022 - StB 9/22) aufgedeckt wurden.
5. Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKGB)
Seit dem 28. Juni 2024 beinhaltet der Entwurf des FKGB strengere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung. Die Verfahren zur Finanzkriminalitätsprävention müssen von Unternehmen verschärft werden. Zusätzlich soll eine Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität eingerichtet werden.