Wettbewerbsrecht

Die Kanzlei Schmitz-DuMont ∣ Wolff bietet in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts einschließlich des Kartellrechts umfassende und kompetente Beratung. Zu unseren Mandanten gehören vorwiegend mittelständische, aber auch große Unternehmen aller Rechtsformen sowie Existenzgründer und Start-ups.
 
Wir beraten schnell, fachlich fundiert sowie service- und ergebnisorientiert. Entscheidend ist für uns, mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung für Sie zu finden. Die Spezialisierung unserer Partner und ihre Praxiserfahrung gewährleisten die Qualität unserer Arbeit.

Wir vertreten Sie sowohl bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten als auch vor dem Europäischen Gerichtshof und führen Schiedsverfahren.

Wettbewerbsrecht im Einzelnen (GWB und UWG)

Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht), das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt ist, sowie das Recht des unlauteren Wettbewerbs (Lauterkeitsrecht), das im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgelegt ist.

Kartellrecht:

  • § 1 GWB verbietet Verträge oder Beschlüsse, die geeignet sind, den Wettbewerb auf dem Markt zu beschränken, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
  • Ausnahmen des allgemeinen Kartellverbots sind in den §§ 2 - 8 GWB geregelt und umfassen Rabattkartelle, Strukturkrisenkartelle, Rationalisierungskartelle, Spezialisierungskartelle, Kooperationserleichterungen für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Ausfuhr-, Einfuhr- und Sonderkartelle.
  • Die Missbrauchsaufsicht gemäß § 22 Abs. 4 GWB hat die Kartellbehörde gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen auszuüben.

Lauterkeitsrecht:

  • Das Lauterkeitsrecht schützt gegen unlautere Wettbewerbshandlungen wie irreführende Werbung, aggressive Verkaufsmethoden und andere Praktiken, die den Wettbewerb verzerren.
  • § 1 UWG enthält eine Generalklausel, die unlautere Wettbewerbshandlungen verbietet.
  • Spezielle Fälle von sittenwidrigem Verhalten im Wettbewerbsrecht sind ebenfalls im UWG geregelt.

Ziele des Wettbewerbsrechts:

  • Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und Schutz der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken.
  • Förderung von Innovation und Effizienz durch Wettbewerb.
  • Verhinderung von Marktbeherrschung und Monopolen.

Straftatbestände des Wettbewerbsrechts

Im Wettbewerbsrecht gibt es verschiedene Straftatbestände, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt sind. Hier sind einige der wichtigsten Straftatbestände:

  • Irreführende Werbung: Nach § 16 Abs. 1 UWG ist irreführende Werbung strafbar. Dies umfasst falsche oder täuschende Angaben, die geeignet sind, den Wettbewerb zu beeinflussen.
  • Progressive Kundenwerbung / Schneeballsysteme: Nach § 16 Abs. 2 UWG sind progressive Kundenwerbung und Schneeballsysteme strafbar. Diese Systeme basieren auf dem Prinzip, dass Kunden neue Kunden werben müssen, um Vorteile zu erhalten.
  • Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen: Bis zum 25. April 2019 waren der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen gemäß § 17 UWG, die Vorlagenverwertung gemäß § 18 UWG und die Verleitung und Erbietung zum Verrat gemäß § 19 UWG als Straftatbestände im UWG geregelt. Diese Regelungen wurden nun in das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) übernommen.

Darüber hinaus gibt es auch Ordnungswidrigkeiten, die im UWG geregelt sind. Diese können mit Geldbußen von bis zu 50.000 EUR oder bei Unternehmen mit bis zu 4% des Jahresumsatzes geahndet werden.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

  • Beratung und gerichtliche Vertretung in allen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten
  • Betreuung von Vertriebsmaßnahmen
  • Kartellrechtliche Überprüfung und Gestaltungsberatung bei Unternehmenszusammenschlüssen
    Kooperations- und Vertriebsverträge
  • Schutzschriften
  • Überprüfung der Zulässigkeit von und Beratung bei Werbemaßnahmen