Beratung im Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei Schmitz-DuMont ∣ Wolff bietet in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts umfassende und kompetente Beratung. Wir beraten Unternehmen sowie deren Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Zu unseren Mandanten gehören vorwiegend mittelständische, aber auch große Unternehmen aller Rechtsformen sowie Existenzgründer und Start-ups. 

Wir beraten schnell, fachlich fundiert sowie service- und ergebnisorientiert. Entscheidend ist für uns, mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung für Sie zu finden. Die Spezialisierung unserer Partner und ihre Praxiserfahrung gewährleisten die Qualität unserer Arbeit.

Wir vertreten Sie sowohl bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten als auch vor dem Europäischen Gerichtshof und führen Schiedsverfahren.

Neben der klassischen Gestaltungsberatung und Umstrukturierung Ihres Unternehmens verfügen unsere Fachanwälte und Experten vor allem über langjährige Erfahrung in der Vertragsgestaltung und in der Prüfung gerade auch umfangreicher Vertragswerke.

Dabei profitieren wir ständig von der breit gefächerten Tätigkeit unserer Sozietät im Bereich des Wirtschaftsrechts, Steuerrechts und insbesondere auch des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts. Nur dann, wenn auch "benachbarte" Rechtsgebiete beherrscht werden, kann eine fundierte und den Bedürfnissen des Mandanten angepasste Beratung und ggfls. auch Vertretung erfolgen.

Vertragswerke sind heutzutage sehr häufig lang und komplex und nehmen auf vielfältige Art und Weise Dokumente und Verträge aus anderen unternehmerischen Bereichen in Bezug. Dies zu beherrschen und Ihren Erwartungen durch Expertise gerecht zu werden, ist die Leistung, die unsere Fachanwälte seit langen Jahren erbringen.

Joint-Venture vertraglich zu beherrschen gehört genauso zur täglichen Arbeit unserer Kanzlei wie die Prüfung von Kaufverträgen, Werkverträgen, Lizenzverträgen etc..

Unsere Fachanwälte und Experten verfügen ferner über detaillierte strafrechtliche Kenntnisse und langjährige praktische Erfahrung als Verteidiger in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sowie Insolvenzstrafrecht.

Dabei verfügen unsere Rechtsanwälte selbstverständlich auch über langjährige Erfahrung im Bereich Compliance, der ebenfalls, wegen seiner enormen haftungsträchtigen und strafrechtlichen Bedeutung immer mehr in den Mittelpunkt auch der gesellschaftsrechtlichen und allgemein wirtschaftsrechtlichen Beratung rückt.

Leider haben all diese Bereiche in der Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen in der Vergangenheit stark an Bedeutung gewonnen, was nicht unbedingt an den Handelnden selbst liegen muss. Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft haben in den letzten Jahren aus unserer Sicht die "Zügel" deutlich angezogen.

Unklare und nicht immer eindeutige Sachverhalte werden mehr und mehr zum Anlaß genommen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren einzuleiten, sei es auch nur, um Druck auf den jeweiligen Beschuldigten auszuüben. Gerade im wirtschaftlichen Bereich liegen legales Handeln und strafbare Tätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Steuern, oftmals - auch mangels Spezialwissen - dicht beieinander.

Auch insoweit übernehmen wir Ihre gesellschaftsrechtliche, wirtschaftsrechtliche, steuerrechtliche und sonstige Beratung sowie die begleitende strafrechtliche Verteidigung Ihrer Rechte.

Daneben begleiten wir Unternehmen in den unterschiedlichsten Bereichen durch beispielsweise Anfertigung von Geschäftsführer-Dienstverträgen und Geschäftsordnungen, durch Erstellung von Satzungen bei der Unternehmensgründung und durch Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen in verschiedensten Konstellationen (Kapitalmaßnahmen, organschaftliche Maßnahmen, Gewinnverwendung, Umstrukturierung etc.).

Auch stehen wir unseren Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung von Vorstandssitzungen, Hauptversammlungen oder in anderen Situation sowohl rechtlich als auch organisatorisch zur Seite, um vor allem den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, der zur Wirksamkeit beispielsweise einer Beschlussfassung erforderlich ist.

Dazu nehmen wir - sofern es gewünscht wird - auch an derartigen Versammlungen und Sitzungen für unseren Mandanten teil.

Die rechtliche und tatsächliche Koordinierung und Kanalisierung z.B. von Aktionärsinteressen in mittleren bis größeren und großen Unternehmen begleiten wir für das jeweilige Unternehmen selbstverständlich umfassend mit.