Aktuelle Entwicklungen im Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt. In den letzten Monaten gab es mehrere bedeutende Änderungen und neue Urteile, die für Unternehmen und ihre Rechtsberater von großer Bedeutung sind.

1. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber das Personengesellschaftsrecht grundlegend überarbeitet. Dies betrifft insbesondere die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), für die nun neue Regelungen zur Bekanntgabe und Anfechtung von Bescheiden gelten. Diese Änderungen sind besonders relevant für Unternehmen, die in Form einer GbR organisiert sind und erfordern eine genaue Betrachtung und Anpassung der bestehenden Strukturen.

2. Hinauskündigungsklauseln bei Start-ups

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Zulässigkeit von Hinauskündigungsklauseln in Form einer Vesting-Regelung bei Start-ups. Das Kammergericht Berlin (KG Berlin, Beschluss vom 12. August 2024 - 2 U 94/21) hat entschieden, dass Gründer bei ordentlicher Kündigung ohne eigenes Verschulden im ersten Jahr ihre Anteile an der Gesellschaft verlieren können. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und die Absicherung von Investoren.

3. Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für stille Gesellschaften und Unterbeteiligungen wurden ebenfalls aktualisiert. Diese Änderungen betreffen sowohl steuerliche als auch zivil- und handelsrechtliche Fragestellungen und sind für Unternehmen von großer Bedeutung, die solche Beteiligungsformen nutzen.

4. Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) hat wieder an Aufmerksamkeit gewonnen. Nachdem die aktuelle Regierung das Projekt Ende 2021 in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hatte, hat sich die akademische Arbeitsgruppe mit einem überarbeiteten Entwurf zurückgemeldet. Diese Entwicklung könnte neue Möglichkeiten für die Strukturierung von Unternehmen bieten.

5. Einreichung der ursprünglichen Gesellschafterliste im einstweiligen Rechtsschutz

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 2024 - I-8 W 10/24) hat entschieden, dass der einstweilige Rechtsschutz nach der Einziehung von Geschäftsanteilen sich ausnahmsweise auf die Verpflichtung zur Einreichung der ursprünglichen Gesellschafterliste zum Handelsregister erstrecken kann. Diese Entscheidung ist besonders relevant für Unternehmen, die sich in einem Rechtsstreit über die Einziehung von Geschäftsanteilen befinden.

6. Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften

Ein Überblick über die Unterschiede und Besonderheiten zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften ist für Unternehmer von entscheidender Bedeutung. Die Wahl der passenden Rechtsform kann erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche und steuerliche Situation eines Unternehmens haben.