Unter Goldschmied 6
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Ablauf Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung ist ein ernstzunehmendes Ereignis, das oft überraschend kommt und für die Betroffenen eine stressige Situation darstellt. Hier ist eine detaillierte Beschreibung des Ablaufs einer Hausdurchsuchung, um Ihnen einen Überblick zu geben und Sie auf den Ernstfall vorzubereiten.
1. Anordnung und Vorbereitung
Eine Hausdurchsuchung wird in der Regel von der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung (konkret von der Straf- und Bußgeldsachenstelle) angeordnet und bedarf einer richterlichen Genehmigung. Diese Genehmigung, der sogenannte Durchsuchungsbeschluss, muss den Grund und den Umfang der Durchsuchung klar definieren. Die Steuerfahndung bereitet sich auf die Durchsuchung vor, indem sie alle notwendigen Informationen und Ressourcen zusammenstellt.
2. Eintreffen der Steuerfahndung
Die Beamten der Steuerfahndung klingeln an der Tür und verlangen Einlass. Sie müssen sich ausweisen und den Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Dieser Beschluss gibt Aufschluss darüber, warum und in welchem Umfang die Durchsuchung stattfindet. Wenn der Verdächtige nicht zu Hause ist oder sich weigert, die Tür zu öffnen, dürfen sich die Beamten gewaltsam Zutritt verschaffen oder einen Schlüsseldienst beauftragen.
3. Durchführung der Durchsuchung
Während der Durchsuchung durchsuchen die Beamten die Räumlichkeiten nach Beweismitteln. Es ist wichtig, dass die Betroffenen ruhig bleiben und keine Angaben zu den Vorwürfen machen. Sie sollten darauf bestehen, dass ein unabhängiger Zeuge, wie ein vertrauenswürdiger Nachbar, anwesend ist. Die Betroffenen sollten mündlich darauf hinweisen, dass sie mit der Durchsuchung und eventuellen Beschlagnahmungen nicht einverstanden sind und dies protokollieren lassen. Es ist ratsam, die Beamten nicht zu behindern und keinen Widerstand zu leisten.
4. Nach der Durchsuchung
Nach der Durchsuchung sollten die Betroffenen das Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll sorgfältig prüfen. Sie haben das Recht, eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und des Protokolls zu erhalten. Es ist wichtig, nichts zu unterschreiben, auch wenn die Beamten der Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft dazu drängen. Die Betroffenen sollten sich selbst Notizen machen und, wenn möglich, einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht kontaktieren.