BaFin und IT-Recht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert als Aufsichtsbehörde zahlreiche Bereiche des Finanzsektors.

Dazu gehört auch die Kontrolle und Ausführung der Regelungen im ZAG, dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten.

IT-Unternehmen können unterschiedlichste Ausrichtungen haben. Häufig jedoch haben IT-Unternehmen auch mindestens Berührungspunkte zu Zahlungsdienstleistungen, die dem System des ZAG unterliegen können.

Hier kann es (unwissentlich) zu Verstößen u.a. gegen erlaubnispflichtige IT-Unternehmungen kommen. Die Tatbestände des ZAG sind größtenteils kompliziert und teilweise auch unübersichtlich geregelt; auch ist die konkrete Auslegung der dortigen Vorschriften durch die BaFin nicht immer eindeutig.

Sprechen Sie uns an.

Unsere Experten und Fachanwälte verfügen über langjährige Erfahrung und Kompetenz auch im Umgang mit der BaFin.

Hier erfahren Sie mehr über unsere anwaltlichen Tätigkeiten gegenüber der BaFin.