Trust im Ausland

Ihre Fachanwälte und Experten beraten und vertreten Sie unter Rückgriff auf ein internationales Netz aus ausländischen Experten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte etc.) u.a. bei der Errichtung, der Verwaltung und der Auflösung eines Trusts nach ausländischem Recht.

Dabei verfügen wir auch über langjährige Erfahrung bei der Auflösung sogenannter "irrevocable trusts" und deren Transferierung nach Deutschland beispielsweise in eine nationale Stiftung und/oder in eine vergleichbare Treuhandlösung.

 

Sprechen Sie uns bitte einfach an.

 

 

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