Unter Goldschmied 6
Domkontor, D-50667 Köln
Aktuelle Entwicklungen im Erbrecht
Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt und an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen anpasst. In den letzten Monaten und Jahren gab es mehrere bedeutende Änderungen und neue z.T. richtungsweisende Urteile, die für Erblasser und Erben von großer Bedeutung sind.
1. Erbschaftssteuerpflicht durch Neubewertung von Immobilien
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Erbschaftssteuerpflicht durch die Neubewertung von Immobilien. Aufgrund verfassungsgerichtlicher Vorgaben hat der Gesetzgeber die Bewertung von Immobilien bundesweit vereinheitlicht und die Werte marktgerechter ermittelt. Dies führt dazu, dass Immobilienwerte vielfach ansteigen und dadurch die steuerlichen Freibeträge schneller überschritten werden. Beschenkte und Erben müssen daher mit höheren Schenkungs- oder Erbschaftssteuern rechnen.
2. Notvertretungsrecht von Ehepartnern
Ein weiteres wichtiges Thema ist das Notvertretungsrecht von Ehepartnern. Dieses Recht macht die Vorsorgevollmacht nicht hinfällig, sondern ergänzt sie. Es ermöglicht Ehepartnern, in Notfällen Entscheidungen für den anderen zu treffen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
3. Nachweis Erbfolge durch Kopie des Testaments
Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 19.08.2022 - 3 Wx 119/22) schließt sich der Auffassung des OLG München (Beschluss vom 07.04.2021 - 31 Wx 108/21) an, wonach der Nachweis der Erbfolge auch durch eine Kopie des Testaments möglich ist. Die Kopie des Testaments ist durch das Nachlassgericht gem. § 348 FamFG zu eröffnen, da sich daraus Hinweise auf die Erbfolge ergeben können. Dies erleichtert den Erben den Zugang zu ihrem Erbe und reduziert bürokratische Hürden.
4. Anpassungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Das Jahr 2024 bringt interessante und bedeutende Änderungen im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht mit sich. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Rechte der Erblasser und Erben gleichermaßen zu schützen und eine transparente und gerechte Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten.
5. Fortbestand der Erbeinsetzung des Lebenspartners nach Demenzerkrankung
Ein besonders interessanter Fall betrifft den Fortbestand der Erbeinsetzung des Lebenspartners nach einer Demenzerkrankung. Das Nachlassgericht darf den Geschäftswert für den Erbschein nicht willkürlich schätzen, sondern muss die besonderen Umstände berücksichtigen.