Beurkundung deutscher Testamente in Spanien

Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbRVO) macht es möglich

Deutsche Testamente können rechtswirksam und in jeglicher Hinsicht gültig vor einem ausländischen Notar beurkundet werden.

Es bedarf in Deutschland keiner Apostille oder Legalisation, um das Testament oder jedwede andere letztwillige Verfügung wirksam anwenden zu können. Die Urkunde des ausländischen Notars entfaltet kraft der Regelungen der EuErbRVO in Deutschland unmittelbare Wirkung.

Zu Ihrer weiteren Information verweisen wir auf unseren vor Kurzem im Mallorca Magazin veröffentlichten Artikel zu diesem Thema, den Sie hier als PDF-Dokument herunterladen können.

Für deutsche Staatsangehörige sehr interessant ist dabei die Möglichkeit, letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge, gemeinschaftliche Testamente, Berliner Testamente etc.) vor einem spanischen Notar beurkunden zu lassen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Personen mit Immobilien im betreffenden Ausland handelt oder nicht. Auch spielt es keine Rolle, wo die testierenden Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Residents und non-residents werden gleichermaßen von der EuErbRVO erfasst.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung und finalen Beurkundung im Ausland bereits seit Längerem in Kooperation mit einem erfahrenen und Deutsch sprechenden Notar in Palma, Mallorca.

Die Kostenersparnis, gerade bei höheren Vermögen, ist enorm.

Sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen vertrauensvoll zur Seite.


04.10.2019: Vortrag in Palma de Mallorca zu Beurkundungen in Spanien

Zu diesem Thema haben wir am 04.10.2019 in Palma einen Vortrag anläßlich der steuerlichen Herbstgespräche gehalten, den Sie hier als Powerpoint-Präsentation herunterladen können.

Das Thema ist vielschichtig, bietet aber ernormes Einsparpotential und vielfältige neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Sprechen Sie uns an.


Nachlass Deutscher Staatsangehöriger im Ausland - internationale Erbschaften

Auch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland informiert über seine Auslandsvertretungen (Konsulate) über Erbschaftsangelegenheiten deutscher Staatsangehöriger mit und ohne Wohnsitz in Spanien und deren Möglichkeit, sog. letztwillige Verfügungen

  • Testamente
  • gemeinschaftliche Testamente
  • Berliner Testamente
  • Erbverträge
  • Pflichtteilsverzichtsverträge etc.

vor einem spanischen Notar beurkunden zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie hier.